Einzige Ausnahmen (auf Bundesebene): Nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 der E-Rechnungsverordnung des Bundes sind Rechnungen nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einer Höhe von 1.000 Euro von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Gleiches gilt nach § 8 E-Rech-VO außerdem für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten aus Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland sowie für Rechnungen, die in Verfahren der Organleihe nach § 159 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszustellen sind.
Mit PDFMAILER können Unternehmen Ihre Rechnung, die an öffentliche Auftraggeber gehen mit einem Klick in das XRechnungs-Format umwandeln. Das digitale Rechnungsformat basiert hierbei auf einem CEN-Standard (erarbeitet vom Europäischen Komitee für Normung) und verfolgt das Ziel, die europäische Norm in einen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmten nationalen Standard zu übertragen und darüber hinaus den Dokumentaustausch EU-weit zu vereinfachen. So sollen die Behörden zukünftig auch Rechnungen aus dem EU-Ausland problemlos empfangen können. Die XRechnung ist ein rein binäres und maschinenlesbares Format. Die gotomaxx Portalcloud ergänzt dieses binäre Format um ein Sichtformat, das auch für den Menschen lesbar ist.
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